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   BFH, 23.06.1998 - VII R 119/97   

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https://dejure.org/1998,7196
BFH, 23.06.1998 - VII R 119/97 (https://dejure.org/1998,7196)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1998 - VII R 119/97 (https://dejure.org/1998,7196)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - VII R 119/97 (https://dejure.org/1998,7196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Unterbrechung der Verjährung des Steueranspruchs durch die Aussetzung der Vollziehung der vorangegangenen Einkommensteuerbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 226, AO 1977 § 228, AO 1977 § 231
    Adressierung; Bekanntgabe; Gewinnfeststellungsbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1322
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - VII R 119/97
    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der behördlichen Verfügung abzustellen; ohne Bedeutung ist es daher, ob ein anderes Auslegungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt zu einem für den Erklärungsempfänger günstigeren Ergebnis führen könnte, mit dem er im Zeitpunkt des Zugangs des Verwaltungsakts nicht ernsthaft rechnen konnte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1997 VII R 96/95, BFHE 182, 282 [BFH 18.02.1997 - VII R 96/95], BStBl II 1997, 339, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - VII R 119/97
    Im übrigen weist der Senat aber darauf hin, daß er in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 14. Januar 1997 VII R 66/96 (BFHE 182, 262, 269) für den Fall einer Aussetzung der Vollziehung von Amts wegen nach § 361 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 eine aus der gemeinsam unterschriebenen Steuererklärung hergeleitete gegenseitige Empfangsvollmacht der Ehegatten für Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren (hier: Aussetzung der Vollziehung) nur für den Fall abgelehnt hat, daß für den anderen Ehegatten gar kein Rechtsmittel eingelegt worden war.
  • BFH, 17.08.2023 - III R 37/22

    Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

    Im Zweifel ist das für den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 18.02.1997 - VII R 96/95, BFHE 182, 282, BStBl II 1997, 339, unter 2.a und vom 23.06.1998 - VII R 119/97, BFH/NV 1998, 1322, unter 3.a).
  • FG Bremen, 13.07.2006 - 1 K 180/05

    Dauer der Unterbrechung der Zahlungsverjährung bezüglich eines Folgebescheids

    Gemäß ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, unterbricht bei Grundlagenbescheiden weder der Erlass des Feststellungsbescheides noch die Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides die Verjährung des Steueranspruchs, vgl. Urteil des BFH vom 23.06.1998 VII R 119/97 BFH/NV 1998, 1322.

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der behördlichen Verfügung abzustellen, vgl. Urteil des BFH vom 23.06.1998 VII R 119/97 a.a.O., Urteil des BFH vom 18.07.1994 X R 33/91 a.a.O.

  • FG München, 24.04.2018 - 2 K 3072/16

    Änderung eines Abrechnungsbescheides und Gewährung eines Erstattungsanspruchs

    Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidungen i.S. Grundlagenbescheide in den Jahren 2004 und 2005 ist somit nicht entscheidungserheblich (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1998 VII R 119/97 BFH/NV 1998, 1322; BFH-Beschluss vom 15. Juni 1998 VII B 32/98, BFH/NV 1999, 7; und Urteil des Finanzgericht B. vom 13. Juli 2006 1 K 180/05, EFG 2007, 647).

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der behördlichen Verfügung abzustellen; ohne Bedeutung ist es daher, ob ein anderes Auslegungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt zu einem für den Erklärungsempfänger günstigeren Ergebnis führen könnte, mit dem er im Zeitpunkt des Zugangs des Verwaltungsaktes nicht ernsthaft rechnen konnte (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1322, m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 22.10.2009 - 7 K 1346/08

    Festsetzungsfrist für einen Zinsanspruch nach § 237 AO, wenn einer AdV eine

    Der Ausspruch der Aussetzungsverfügung bestimmt verbindlich Umfang und Dauer der Aussetzung (vgl. BFH-Urteile vom 18.07.1994 X R 33/91, BStBl II 1995, 4; vom 23.06.1998 VII R 119/97, BFH/NV 1998, 1322; vom 12.12.2007 XI R 25/07, BFH/NV 2008, 339).

    Nach den o.a. Auslegungsgrundsätzen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 4; in BFH/NV 1998, 1322 und 2008, 339) ist damit für die AdV der gesamte Zeitraum ab der erstmaligen Fälligkeit, nicht etwa der Zeitpunkt der Fälligstellung nach Beendigung der AdV vom 19.08.1988 bzw. 07.12.1990, angesprochen.

  • FG Niedersachsen, 03.11.2022 - 11 K 34/22

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung; Folgebescheid;

    Gemäß ständiger BFH-Rechtsprechung unterbricht bei Grundlagenbescheiden weder der Erlass des Feststellungsbescheides noch die Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides die Verjährung des Steueranspruchs, vgl. BFH-Urteil vom 23.06.1998, VII R 119/97 , BFH/NV 1998, 1322.

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der behördlichen Verfügung abzustellen, vgl. BFH-Urteil vom 23.06.1998, VII R 119/97 , BFH/NV 1998, 1322.

  • FG Nürnberg, 15.01.2014 - 5 K 1582/12

    Festsetzung von Aussetzungszinsen unabhängig von der Verfahrensdauer

    Der Ausspruch der Aussetzungsverfügung bestimmt verbindlich Umfang und Dauer der Aussetzung (vgl. BFH-Urteile vom 18.07.1994, X R 33/91, BStBl II 1995, 4; vom 23.06.1998, VII R 119/97, BFH/NV 1998, 1322; vom 12.12.2007, XI R 25/07, BFH/NV 2008, 339).
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